AGB - PRIMELANE

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Verbindlichkeit dieser Bedingungen, Hinweis auf Datenschutz

1. Die Dienstleistungen der PRIMELANE GmbH (nachfolgend “PRIMELANE”) werden ausschließlich gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) erbracht. Diese AGB sind für alle Angebote und Verträge innerhalb der gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen gültig, selbst wenn sie nicht erneut explizit vereinbart werden. Mit der Nutzung der vereinbarten LEISTUNG im geschäftlichen Verkehr werden diese AGB als akzeptiert betrachtet.

2. Jeglichen vom Kunden bereitgestellten, von diesen AGB abweichenden, widersprüchlichen oder ergänzenden Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, eine schriftlich festgelegte Vereinbarung über die spezifische Abweichung existiert zwischen den Vertragsparteien.

3. Individuelle Vereinbarungen mit dem KUNDEN haben Vorrang vor diesen AGB, falls sie den gemeinsamen Absichten der Vertragsparteien entsprechen. In diesem Fall sind die widersprechenden AGB irrelevant. Es ist ein entsprechender Vertrag in Textform notwendig, um die Gültigkeit der abweichenden AGB zu bestätigen. Kundenerklärungen, die nach Vertragsschluss gegenüber PRIMELANE abgegeben werden, müssen ebenfalls in Textform erfolgen, um wirksam zu sein.

4. Sofern PRIMELANE und der KUNDE keine gegenteilige Vereinbarung getroffen haben, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eventuelle Verweise auf Gesetze sind lediglich erläuternd.

5. Der Kunde wird hiermit erneut explizit auf die Datenschutzerklärung von PRIMELANE (https://primelane.de/datenschutz/) aufmerksam gemacht, die zusätzlich zu diesen AGB Anwendung findet.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1. Der Unternehmensgegenstand der PRIMELANE GmbH umfasst die Bereitstellung von Dienstleistungen, speziell im Bereich Limousinen- und Chauffeurservices, das Angebot von Transportfahrzeugen sowie die Vorbestellung von Taxen für Flughafen- und Langstreckenfahrten im Raum München.

2. Kunden von PRIMELANE haben die Möglichkeit, Mietwagen für einzelne Fahrten zu buchen, wobei die Fahrt zu einem festgelegten Ziel und die anschließende Rückfahrt im Vordergrund stehen (sogenannte Einzelfahrten). Ebenso können Kunden den Mietwagen für mehrere Fahrten buchen, wobei Ziel, Zweck und Ablauf der Fahrt in Absprache mit PRIMELANE festgelegt werden. Hierbei kann es auch zu längeren, teilweise unvorhersehbaren Wartezeiten zwischen den Fahrten kommen, in denen der Mietwagen nicht genutzt wird (sogenannte Dauerfahrten).
Neben den vorstehend genannten Leistungen haben Kunden von PRIMELANE auch die Möglichkeit, Taxidienstleistungen für Flughafen- sowie Langstreckenfahrten, deren Abfahrts- oder Ankunftsort im Großraum München liegt, im Voraus zu beauftragen. Der hierfür vereinbarte Festpreis entspricht den jeweils geltenden, gesetzlich vorgegebenen Tarifbestimmungen für den Taxenverkehr.

3. Eine Bestellung der Dienstleistungen durch den Kunden gilt als verbindliches Angebot für einen Vertrag. Falls aus der Bestellung des Kunden nichts Gegenteiliges hervorgeht, hat PRIMELANE das Recht, dieses Angebot innerhalb von 30 Tagen nach Eingang bei PRIMELANE anzunehmen.

4. Die Annahme des Angebots kann entweder schriftlich oder durch die tatsächliche Erbringung der Dienstleistungen an den Kunden erfolgen.

5. Die Angebote von PRIMELANE sind gemäß § 145 BGB unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich deklariert.

§ 3 Leistungserbringung

1. PRIMELANE übernimmt keine Haftung für das Unvermögen, die vereinbarte Leistung zu erbringen, falls dieses durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht absehbar waren (wie etwa Betriebsstörungen, Probleme bei der Beschaffung von Materialien oder Energie, Transportverzögerungen, Streiks, gesetzlich zulässige Aussperrungen, Arbeitskräftemangel, Energiemangel, Rohstoffmangel, Schwierigkeiten bei der Erlangung behördlicher Genehmigungen, staatliche Maßnahmen oder die verspätete, fehlerhafte oder ausbleibende Lieferung von Zulieferern), verursacht wird und nicht von PRIMELANE zu verantworten ist. PRIMELANE verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich nach Kenntnisnahme über solche Umstände zu informieren.

2. Die Feststellung einer Leistungsverzögerung richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Eine Mahnung durch den Kunden ist jedoch in jedem Fall erforderlich.

§ 4 Preise und Zahlungsmodalitäten

1. Falls nicht anders in Textform zwischen den Vertragsparteien vereinbart, orientieren sich die Preise von PRIMELANE an der jeweils aktuellen Preisliste, die bei PRIMELANE angefragt werden kann.

2. Der KUNDE ist zur Bezahlung der in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Verträgen festgelegten Entgelte für die LEISTUNG zuzüglich der anfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer verpflichtet. Die in der Rechnung aufgeführten Zahlungsmodalitäten sind einzuhalten.

3. Zahlungen für in Anspruch genommene LEISTUNGEN sind ausschließlich auf das angegebene Konto von PRIMELANE zu leisten. Ein Skontoabzug ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zwischen PRIMELANE und dem KUNDEN gestattet.

4. PRIMELANE darf vom KUNDEN Vorauszahlungen für Kosten und Auslagen einfordern. Bei Aufträgen über € 3.000,00 netto kann PRIMELANE eine Woche vor Leistungserbringung eine Anzahlung von bis zu 70% der Rechnungssumme verlangen. PRIMELANE ist außerdem berechtigt, Teilrechnungen für bereits erbrachte LEISTUNGEN zu stellen.

5. Wenn kein spezifisches Zahlungsziel auf der Rechnung vermerkt ist, werden alle Zahlungen nach vollständiger Erbringung der LEISTUNG fällig. PRIMELANE berechnet keine Verzugszinsen.

6. Bei der Verwendung gebührenpflichtiger Zahlungsmethoden behält sich PRIMELANE vor, die anfallenden Gebühren dem Rechnungsbetrag hinzuzufügen.

7. Bei Beförderungen, deren Abfahrtsort ein Flughafen ist, ist eine Wartezeit von einer Stunde ab dem vereinbarten Buchungszeitpunkt inkludiert. Sofern eine gültige Flugnummer übermittelt wird, erfolgt eine automatische Anpassung der Buchungszeit an die tatsächliche Landezeit des betreffenden Fluges. Bei sämtlichen übrigen Abfahrtsorten ist eine Wartezeit von fünfzehn Minuten im Leistungsumfang enthalten. Jegliche darüber hinausgehende Wartezeit wird mit 15,00 Euro zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer je angefangener Viertelstunde in Rechnung gestellt.

8. Bei Stundenbuchungen sind pro gebuchter Stunde zwanzig Kilometer inbegriffen. Stundenbuchungen, deren Ausgangspunkt innerhalb des Stadt- oder Landkreisgebiets München liegt, sind auch innerhalb dieses Gebietes zu beenden. Entsprechendes gilt für Stundenbuchungen, die außerhalb Münchens beginnen; in diesem Fall ist die Fahrt im jeweiligen Stadt- oder Landkreisgebiet zu beenden, in dem der Fahrtantritt erfolgt ist. Liegt das Endziel nicht im betreffenden Gebiet, so wird für die bis zur jeweiligen Stadt- oder Landkreisgrenze zurückgelegte Distanz ein Netto-Aufpreis in Höhe von 2,00 Euro pro Kilometer erhoben, wobei sich PRIMELANE vorbehält, diesen zu beanspruchen. Überschreitet die tatsächliche Inanspruchnahme den in der Buchung enthaltenen Kilometerumfang, so ist je weiterem Kilometer ein Netto-Entgelt von 2,00 Euro geschuldet. Darüber hinaus ist bei zeitlicher Überschreitung für jede angefangene Viertelstunde ein Netto-Betrag von 20,00 Euro zu entrichten. PRIMELANE behält sich im Übrigen vor, bei absehbarer Überschreitung der vereinbarten Kilometer- oder Zeitkontingente die Beförderungsleistung vorzeitig oder bereits vor Antritt zu beenden und dennoch den vollständigen, ursprünglich vereinbarten Fahrpreis (100 %) in Rechnung zu stellen.

§ 5 Kündigung und Stornogebühren

1. Im Falle einer Kündigung oder Stornierung durch den Kunden behält sich PRIMELANE vor, diesem Stornogebühren in Rechnung zu stellen. Bei einer Stornierung oder Kündigung des Auftrags bis zu zwölf (12) Stunden vor der gebuchten Abholzeit werden keine Stornogebühren erhoben. Erfolgt die Stornierung oder Kündigung weniger als zwölf (12) Stunden vor der gebuchten Abholzeit, behält sich PRIMELANE nach eigenem Ermessen vor, 100% des Fahrpreises in Rechnung zu stellen. Maßgeblich für die Berechnung der Stornogebühren ist der Zeitpunkt des Eingangs der Kündigungs- oder Stornierungsnachricht. Die Stornierung muss PRIMELANE schriftlich (per E-Mail oder WhatsApp) mitgeteilt werden.

2. Davon unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Bei Auflösung oder Stilllegung des Unternehmens des Kunden oder bei Beantragung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Insolvenzverfahrens über das Vermögen von PRIMELANE und/oder seiner Gesellschafter hat PRIMELANE das Recht zur fristlosen Kündigung.

3. Die fristlose Kündigung muss schriftlich erfolgen, wobei eine Übermittlung per E-Mail für die Einhaltung der Form und Frist ausreichend ist.

4. PRIMELANE kann vor Beginn der LEISTUNG den Vertrag kündigen, falls es aufgrund eines wichtigen Grundes, wie höhere Gewalt gemäß § 3 Abs. 1, nicht möglich ist, die LEISTUNG zu erbringen. In diesem Fall wird der KUNDE unverzüglich informiert.

5. Bei temporären Hindernissen verschieben sich die Leistungstermine entsprechend der Dauer des Hindernisses, sofern es sich nicht um ein Fixgeschäft handelt.

§ 6 Mitwirkungspflichten des KUNDEN u. verbotene Nutzung

1. Für die erfolgreiche Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen ist die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden oder des Begünstigten / Dritten erforderlich. Dies umfasst insbesondere das Empfangen der spezifischen Leistung am vereinbarten Ort und zur festgesetzten Zeit. Sollte dies nicht oder nicht fristgerecht erfolgen oder von den getroffenen Vereinbarungen bzw. Anforderungen abweichen, ist PRIMELANE berechtigt, einen entstandenen Mehraufwand an Zeit und Kosten zusätzlich in Rechnung zu stellen. PRIMELANE hat zudem das Recht, die Dienstleistungen zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen oder den durch Verzögerungen seitens des Kunden entstandenen zusätzlichen zeitlichen und kostenmäßigen Aufwand geltend zu machen.

2. Bei Inanspruchnahme einer Dauerbeförderung (sog. Stundenbuchung) muss der Kunde PRIMELANE telefonisch informieren, wenn nach Abschluss einer Beförderungsfahrt eine weitere Fahrt gewünscht wird, damit PRIMELANE entsprechende Maßnahmen bei seinen Mitarbeitern einleiten kann. Der Kunde muss dabei berücksichtigen, dass zwischen der Benachrichtigung und der Weiterfahrt bis zu einer Stunde vergehen kann. Ohne Benachrichtigung besteht kein Anspruch auf Weiterbeförderung.

3. Fahrzeuge von PRIMELANE dürfen nicht für folgende Zwecke verwendet werden: a) zum Transport gefährlicher Stoffe jeglicher Art,
b) zur Begehung von Straftaten gemäß dem deutschen Strafgesetzbuch,
c) für Fahrten, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen,
d) zum Transport von alkoholischen Getränken, selbst wenn diese verschlossen sind.

4. Dem Kunden ist es zudem untersagt, den Fahrer zu Handlungen gemäß § 6 lit. a) bis d) aufzufordern oder zu verleiten.

5. Der Kunde ist verpflichtet, PRIMELANE rechtzeitig vor Fahrtantritt über sämtliche Umstände zu informieren, die die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistung beeinträchtigen könnten. Hierunter fallen insbesondere:
a) die Mitführung von Gepäck, dessen Umfang die übliche Transportkapazität des bereitgestellten Fahrzeugs überschreitet,
b) die Beförderung von Kindern, für welche ein gesetzlich vorgeschriebener Kindersitz erforderlich ist,
c) sonstige besondere Anforderungen, die über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen.
Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Mitteilung solcher Umstände und ist die Durchführung der Fahrt aus diesem Grund nicht möglich, ist PRIMELANE berechtigt, die Beförderung abzulehnen. In diesem Fall bleibt der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Fahrpreises verpflichtet. Darüber hinausgehende Kosten oder Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden.

§ 7 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

1. Der Kunde ist berechtigt, Forderungen gegen PRIMELANE nur dann aufzurechnen, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt wurden oder von PRIMELANE anerkannt sind.

2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis mit PRIMELANE entsteht.

§ 8 Änderungsvorbehalt

In der Regel wird die gemäß Auftrag bestellte Fahrzeugklasse von PRIMELANE bereitgestellt. Falls es aufgrund interner Gründe der Firma oder objektiver Unmöglichkeiten nicht möglich sein sollte, den Auftrag wie vereinbart zu erfüllen, behält sich PRIMELANE vor, eine alternative Fahrzeugklasse zur Verfügung zu stellen. Dabei wird angestrebt, die Abweichung vom bestellten Fahrzeug im Hinblick auf den vertraglich vereinbarten Nutzungszweck so gering wie möglich zu halten. Sollte das bereitgestellte Fahrzeug einer niedrigeren Preiskategorie angehören, wird der Preis ohne Aufforderung des KUNDEN automatisch angepasst bzw. anteilig zurückerstattet. Dies berechtigt jedoch nicht zur Kündigung des Vertrags.

§ 9 Haftung

1. Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen PRIMELANE, unabhängig vom rechtlichen Grund, sind ausgeschlossen, außer wenn PRIMELANE, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder die Ansprüche aus dem Fehlen einer zugesicherten Garantie resultieren. In diesem Fall ist die Haftung auf die durch die Garantie abgedeckten Schäden beschränkt. Die Haftung wird jedoch nicht ausgeschlossen, wenn PRIMELANE eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zu verantworten hat.

2. Im Falle von Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, haftet PRIMELANE nur, wenn wesentliche Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten) verletzt worden sind. Die Haftung ist in diesem Fall auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt; Ersatzansprüche für indirekte Schäden wie entgangener Gewinn oder Nutzungsausfall sind ausgeschlossen.

3. Für Schäden, die durch eine Nutzung entstehen, die gemäß § 6 Abs. 3 untersagt ist, haftet der Kunde sowie ein eventueller Begünstigter oder Dritter unbegrenzt, persönlich und als Gesamtschuldner.

§ 10 Kreditwürdigkeit und Insolvenz

1. PRIMELANE hat das Recht, die Erbringung noch ausstehender Dienstleistungen entweder gegen Vorauszahlung oder gegen Erbringung einer Sicherheitsleistung zu verlangen, falls nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich beeinträchtigen könnten und dadurch die Zahlung von offenen Forderungen an PRIMELANE aus dem betreffenden Vertragsverhältnis gefährdet erscheint. Dies gilt insbesondere, wenn sich der Kunde bereits in Zahlungsverzug mit fälligen Forderungen gegenüber PRIMELANE befindet.

2. Bei Insolvenz des Kunden behält sich PRIMELANE das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 11 Textform

Alle Zusätze, Modifikationen und Nebenvereinbarungen erfordern zur rechtlichen Gültigkeit die Textform, also entweder schriftlich oder per E-Mail. Mündliche Nebenabreden erlangen nur dann Rechtswirksamkeit, wenn die Bestimmung zur Textform zuvor in Textform aufgehoben wurde.

§ 12 Gerichtsstand

Sofern der Kunde als Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen agiert, ist München der vereinbarte Gerichtsstand. PRIMELANE behält sich das Recht vor, Klage bei einem Gericht einzureichen, das für den Sitz oder eine Niederlassung des Kunden zuständig ist.

§ 13 Rechtswahl

Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich nach deutschem Recht und schließen das UN-Kaufrecht aus, selbst wenn der Kunde seinen Wohn- oder Firmensitz im Ausland hat.

§ 14 Salvatorische Klausel

Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags oder der AGB ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel soll eine solche Regelung treten, die dem ursprünglich beabsichtigten Zweck der Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am ehesten entspricht, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsgegenstandes erfolgt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht explizit geregelt ist.